Warum es wichtig ist, ein Testament sicher zu hinterlegen?
Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein einschneidender Moment im Leben – verbunden mit Trauer, aber auch mit zahlreichen organisatorischen Fragen. Gerade dann ist es beruhigend, wenn wichtige Entscheidungen bereits zu Lebzeiten geregelt wurden. Ein Testament sorgt dafür, dass der „letzte Wille“ eindeutig festgehalten ist und im Ernstfall keine Unklarheiten über die Erbfolge entstehen. Doch ebenso entscheidend wie der Inhalt eines Testaments ist die Frage: Wo soll das Testament hinterlegt werden?
Die richtige Verwahrung schützt nicht nur vor Verlust, Diebstahl oder Fälschung – sie garantiert auch, dass das Dokument im Erbfall schnell und zuverlässig aufgefunden wird. Bei EDEN Bestattungen begegnen wir immer wieder Angehörigen, die im Trauerfall nach Orientierung suchen. Deshalb möchten wir Ihnen in diesem Beitrag einen verständlichen Überblick geben: über die verschiedenen Möglichkeiten der Testamentshinterlegung, die Rolle von Notariat, Nachlassgericht und dem zentralem Testamentsregister.
Was ist ein Testament und welche Arten gibt es?
Ein Testament ist eine schriftliche Verfügung des Erblassers über seinen Nachlass – also darüber, was mit dem Vermögen, Eigentum oder auch persönlichen Dingen nach dem eigenen Tod geschehen soll.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Hauptformen:
Das eigenhändige Testament
Dieses wird vom Erblasser vollständig mit der Hand geschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Es ist eine einfache und kostengünstige Art, den letzten Willen zu dokumentieren. Allerdings birgt es Risiken – etwa, wenn es nach dem Tod nicht gefunden oder gar angezweifelt wird. Eine sichere Hinterlegung, z. B. beim Nachlassgericht oder Notar, ist deshalb dringend zu empfehlen.
Das öffentliche Testament
Es wird mit Hilfe eines Notars erstellt und notariell beurkundet. Der Notar achtet auf eine rechtssichere Formulierung und übergibt das Testament anschließend zur amtlichen Verwahrung an das Nachlassgericht. Gleichzeitig erfolgt der Antrag auf die Registrierung im örtlichen Testamentsregister der Bundesnotarkammer – eine unerlässliche Sicherheitsmaßnahme für den Erbfall.
Neben diesen beiden Hauptformen gibt es Sonderformen wie das gemeinschaftliche Testament von Ehepartnern oder Erbvertägen. Auch hier ist die fachkundige Begleitung durch einen Notar oder eine Rechtsberatung empfehlenswert.
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Wo kann man ein Testament hinterlegen? – Alle Möglichkeiten im Überblick
Die sichere Verwahrung eines Testaments ist entscheidend dafür, dass der letzte Wunsch im Todesfall auch tatsächlich zur Anwendung kommt. Ein verlorenes oder beschädigtes Dokument kann sonst nicht mehr berücksichtigt werden – mitunter tritt dann die gesetzliche Erbfolge in Kraft, selbst wenn es einen anderen Wunsch gab. Deshalb ist es gut zu wissen, wo man ein Testament verwahren kann und welche Vor- und Nachteile die einzelnen Optionen mit sich bringen.
Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht
Die sicherste Möglichkeit, ein Testament aufzubewahren, ist die amtliche Verwahrung beim örtlich zuständigen Nachlassgericht. Das Original wird dort hinterlegt, und gleichzeitig erfolgt die Anmeldung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Im Fall von Ableben wird das Testament automatisch vom Gericht eröffnet und den Erben, zum Beispiel ihrem Sohn oder Tochter, zugänglich gemacht. Diese Form der Verwahrung schützt zuverlässig vor Verlust, Diebstahl oder Manipulation – und ist insbesondere in Dresden sowie deutschlandweit die empfohlene Variante.
Testament beim Notar hinterlegen
Auch ein Notar kann ein Testament entwerfen, beurkunden und anschließend beim Amtsgericht zur Verwahrung einreichen. Dieser Weg bietet zusätzliche Rechtssicherheit – besonders bei komplexeren Nachlassfragen oder Erbverträgen. Der Notar sorgt für eine eindeutige und rechtlich belastbare Formulierung des Dokuments. Auch in diesem Fall erfolgt die Registrierung im örtlichen Testamentsregister, was im Sterbefall den Zugriff für das Nachlassgericht erleichtert.
Private Aufbewahrung – mit Vorsicht zu genießen
Ein handgeschriebenes Testament kann theoretisch auch zu Hause aufbewahrt werden – in einem Safe, in einer Dokumentenmappe oder bei einer Vertrauensperson. Doch das Risiko ist hoch: Wird das Testament nach dem Tod nicht gefunden, verloren oder zerstört, kann es im schlimmsten Fall rechtlich unwirksam sein. Fälschung, Streitigkeiten oder die Umgehung des letzten Willens lassen sich durch eine amtliche Hinterlegung weit besser verhindern.

Das Zentrale Testamentsregister – Sicherheit im Erbfall
Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer ist ein deutschlandweit geführtes Verzeichnis, das alle amtlich verwahrten Testamente, Erbverträge und notarielle Verfügungen erfasst. Sobald ein Testament beim Nachlassgericht oder durch einen Notar hinterlegt wird, erfolgt automatisch die Anmeldung – inklusive Angaben zur Person, zum Aufbewahrungsort und zur Art des Dokuments.
Im Sterbefall informiert das Standesamt das Register über den Tod des Erblassers. Daraufhin wird das Nachlassgericht benachrichtigt, das Testament angefordert und der Nachlass in die Wege geleitet. So ist sichergestellt, dass der letzteWille nicht verloren geht und schnell umgesetzt werden kann – ohne dass Angehörige aktiv danach suchen müssen.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Eintragung im zentralen Register ein hohes Maß an Transparenz und Sicherheit. Vor allem schützt sie davor, dass ein Testament unentdeckt bleibt oder mutwillig zurückgehalten wird – ein nicht seltenes Problem bei privater Aufbewahrung.
Ablauf der amtlichen Hinterlegung beim Amtsgericht
Die Hinterlegung beim Nachlassgericht ist unkompliziert:
- Der Erblasser bringt das Testament persönlich zum Amtsgericht.
- Ein gültiger Personalausweis und das Dokument sind mitzubringen.
- Das Gericht nimmt das Testament in amtliche Verwahrung und stellt einen Hinterlegungsschein aus.
- Die Registrierung imTestamentsregister erfolgt automatisch.
Die Verwahrung ist gebührenpflichtig – in der Regel beträgt die Einmalgebühr rund 75 Euro, zuzüglich der Eintragung ins Register.
Wichtige Unterlagen zur Testamentshinterlegung
Für die amtliche Verwahrung eines Testaments – ob beim Notar oder direkt beim Nachlassgericht – sind nur wenige, aber essenzielle Unterlagen notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass der testierenden Person
- Das Testament im Original (bei privatem Testament: vollständig handschriftlich und unterschrieben)
- Optional: Geburtsurkunde, falls das Gericht weitere Angaben benötigt
- Bei Ehegattentestamenten: eventuell Heiratsurkunde
Nach erfolgreicher Hinterlegung erhält die testierende Person einen Hinterlegungsschein – dieser sollte gut aufbewahrt und bestenfalls auch einer Vertrauensperson bekannt gemacht werden.
Was passiert im Todesfall? – Zugriff auf das Testament
Im Todesfall erfolgt die sogenannte „Eröffnung“ des Testaments. Das zuständige Standesamt meldet den Sterbefall an das ZTR, welches das zuständige Nachlassgericht informiert. Dieses fordert das hinterlegte Testament an, prüft den Inhalt und setzt die Erben über den letzten Wunsch in Kenntnis.
EDEN Bestattungen unterstützt Sie in solchen Momenten dabei, Ruhe und Klarheit zu bewahren – und übernimmt auf Wunsch auch die Koordination mit Gerichten oder Notariaten.
Häufig gestellte Fragen zu Testament hinterlegen
Kann ich mein Testament jederzeit ändern oder zurückholen?
Ja. Ein Testament kann zu Lebzeiten jederzeit geändert oder widerrufen werden. Bei amtlicher Verwahrung kann es persönlich zurückgeholt werden – der alte Eintrag im Testamentsregister wird dann gelöscht. Anschließend kann ein neues Testament hinterlegt werden.
Wo finde ich das zuständige Nachlassgericht in Dresden?
In Dresden ist beispielsweise das Amtsgericht Dresden zuständig. Die Abteilung Nachlassangelegenheiten hilft bei der Testamentshinterlegung, Ausstellung von Erbscheinen und bei Fragen zum Erbrecht. EDEN Bestattungen berät Sie gern und unterstützt bei der Kontaktaufnahme.