25. Juli 2025 Vorsorgevollmacht was ist das eigentlich? – Selbstbestimmt entscheiden

Selbstbestimmt handeln – auch wenn das Leben plötzlich anders verläuft

Das Leben verläuft nicht immer planbar. Ein plötzlicher Unfall, eine unerwartete Erkrankung oder der schleichende Verlust der Entscheidungsfähigkeit im Alter – all das kann jeden Menschen treffen. In solchen Momenten stehen Angehörige oft vor großen Herausforderungen: Wer darf Entscheidungen treffen? Wer handelt im Sinne des Betroffenen? Und wie lässt sich verhindern, dass das Betreuungsgericht eine fremde Person bestimmt?

Genau hier setzt die Vorsorgevollmacht an. Sie gibt Menschen die Möglichkeit, für den Fall der Fälle rechtzeitig vorzusorgen – mit Klarheit, Vertrauen und Selbstbestimmung. Doch viele fragen sich: „Was ist Vorsorgevollmacht eigentlich genau?“ Welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden? Und wie funktioniert die Umsetzung im Alltag?

EDEN Bestattungen begleitet Sie nicht nur im Trauerfall, sondern steht Ihnen auch als vertrauensvoller Ansprechpartner in Vorsorgefragen zur Seite. In diesem Beitrag erklären wir, was eine Vorsorgevollmacht ist, welche Bedeutung sie hat und wie Sie diese wichtige Entscheidung für Ihr Leben und Ihre Angehörigen umsichtig treffen können.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Viele Menschen stoßen auf das Thema Vorsorge erst, wenn es bereits dringend ist. Dabei ist es beruhigend, rechtzeitig selbst zu bestimmen, wer im Ernstfall für einen handeln darf. Doch die Frage bleibt: Was ist Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtsverbindliche Vollmacht, mit der Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die in Ihrem Namen handeln dürfen – falls Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Das kann durch eine schwere Krankheit, einen Unfall oder altersbedingten Verlust der Entscheidungsfähigkeit geschehen. Die bevollmächtigte Person – auch Bevollmächtigter genannt – vertritt Ihre Interessen in genau den Lebensbereichen, die Sie zuvor festgelegt haben: medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten, Verträge, Wohnungsangelegenheiten oder auch persönliche Belange.

Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung, bei der das Gericht eine Betreuungsperson auswählt, entscheiden Sie bei der Vorsorgevollmacht selbst, wer in Ihrem Sinne handeln soll. Damit behalten Sie die Kontrolle – selbst dann, wenn Sie sie praktisch nicht mehr ausüben können.

Die Vollmacht kann individuell gestaltet und auf bestimmte Lebensbereiche begrenzt oder umfassend formuliert werden. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu gelebter Selbstbestimmung und schützt Ihre Wünsche über den Moment hinaus.

Bei EDEN Bestattungen erleben wir häufig, wie entlastend eine Vorsorgevollmacht für Angehörige ist – besonders in schwierigen Momenten. Deshalb unterstützen wir Sie gern dabei, dieses wichtige Dokument sorgfältig und vorausschauend zu erstellen.

Zwei Frauen sitzen nebeneinander an einem Tisch und füllen ein Formular über das Hinterlegen einer Vorsorgevollmacht aus. Die eine schreibt mit einem Stift, während die andere auf das Dokument zeigt. Ihre Gesichter sind nicht zu sehen, sie konzentrieren sich auf ihre Hände und das Formular.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig?

Ein schwerer Unfall, ein Schlaganfall oder das Fortschreiten einer Demenz – das Leben kann sich von einem Moment auf den anderen grundlegend ändern. In solchen Situationen ist es oft nicht mehr möglich, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen. Genau dann stellt sich die Frage: Wer kümmert sich um Ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten?

Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Ernstfall das Betreuungsgericht, wer als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird – selbst dann, wenn Sie in einer langjährigen Ehe leben oder volljährige Kinder haben. Das kann bedeuten, dass fremde Personen, die Ihre Vorstellungen nicht kennen, plötzlich über Ihr Leben mitbestimmen. Dieses Risiko lässt sich vermeiden.

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen, frühzeitig festzulegen, wer im Notfall für Sie handeln darf. Sie bestimmen, welche Vertrauensperson Sie vertreten darf – sei es Ihr Ehepartner, ein Angehöriger oder eine enge Freundin. So behalten Sie auch in schwierigen Lebensphasen die Kontrolle und sichern sich das Recht auf Selbstbestimmung.

Eine rechtzeitig ausgestellte Vorsorgevollmacht bedeutet auch für Ihre Angehörigen eine große Entlastung. Sie müssen in einem emotional belastenden Moment nicht erst auf behördliche Entscheidungen warten oder langwierige Anträge stellen, sondern können im Sinne des Vollmachtgebers handeln – klar, rechtssicher und umsichtig.

Wir begegnen regelmäßig Familien, die von der Existenz einer Vorsorgevollmacht profitieren – aber auch solchen, die durch das Fehlen dieser Regelung in zusätzliche Not geraten. Deshalb empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen, um im Notfall vorbereitet zu sein.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist weit mehr als ein einfaches Dokument – sie ist eine vertrauensvolle Regelung für den Bedarfsfall, die viele Lebensbereiche abdecken kann. Doch welche Inhalte umfasst sie konkret?

Im Zentrum steht die Vollmacht, die es einer oder mehreren bevollmächtigten Personen erlaubt, Sie zu vertreten – ganz so, als wären sie Sie selbst. Der Umfang dieser Vollmacht kann dabei individuell festgelegt werden: von einzelnen Bereichen bis hin zu einer umfassenden Generalvollmacht. Sie entscheiden selbst, welche Angelegenheiten im Fall von Krankheit oder Entscheidungsunfähigkeit geregelt werden sollen.

Typische Bereiche, die durch eine Vorsorgevollmacht abgedeckt sein können, sind:

  • Gesundheitliche Entscheidungen: Einwilligung in Behandlungen, Wahl von Ärzten und Kliniken, Zustimmung zu Operationen oder auch Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen – oft in Kombination mit einer Patientenverfügung.
  • Vermögensangelegenheiten: Verwaltung von Konten, Zahlung von Rechnungen, Abschluss oder Kündigung von Verträgen.
  • Wohnungs- und Aufenthaltsfragen: Entscheidung über Pflegeheim, Wohnungswechsel oder Mietverhältnisse.
  • Behördliche Angelegenheiten: Vertretung gegenüber Rentenstellen, Sozialämtern oder Krankenkassen.

Die Vorsorgevollmacht ist also ein umfassendes Instrument, das auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden kann. Wichtig ist, dass Sie den Inhalt der Vollmacht klar und eindeutig formulieren, damit Ihre Vertreter im Ernstfall ohne Unsicherheit handeln können.

Wir von EDEN Bestattung raten dazu, bei der Erstellung auf professionelle Beratung zu setzen – ob beim Anwalt, Notar oder mit Unterstützung unserer erfahrenen Vorsorgebegleitung. Denn gut vorbereitet zu sein, ist ein Akt der Fürsorge – für sich selbst und die Menschen, die einem am Herzen liegen.

Wer kann eine Vorsorgevollmacht erteilen – und wem?

Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Vorsorgevollmacht betrifft die Erteilung selbst: Wer darf eigentlich eine Vorsorgevollmacht ausstellen – und wer darf bevollmächtigt werden?

Grundsätzlich gilt: Nur volljährige und geschäftsfähige Personen können eine Vorsorgevollmacht rechtswirksam erteilen. Das bedeutet, der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin muss in der Lage sein, die Tragweite dieser Entscheidung zu verstehen und bewusst zu treffen. Es ist daher ratsam, die Vorsorgevollmacht frühzeitig zu erstellen – nicht erst, wenn Krankheit oder Demenz die Entscheidungsfähigkeit einschränken.

Besondere Bedeutung kommt der Wahl der Vertrauensperson zu: Sie sollte zuverlässig, loyal und im besten Fall bereits mit den persönlichen Werten und Vorstellungen des Vollmachtgebers vertraut sein. Häufig werden Ehepartner, Lebensgefährten, erwachsene Kinder oder enge Freunde als bevollmächtigte Personen gewählt.

Dabei ist zu beachten: Auch wenn es auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen mag, mehrere Personen gleichzeitig zu bevollmächtigen, kann dies im Ernstfall zu Konflikten oder Verzögerungen führen – vor allem, wenn keine klare Regelung zur Entscheidungsfindung besteht. In solchen Fällen empfiehlt sich die Ernennung einer Hauptperson und ggf. einer Ersatzperson für den Notfall.

Die Vollmacht sollte immer schriftlich erfolgen, eindeutig formuliert und mit vollem Vertrauen verbunden sein – denn die bevollmächtigte Person erhält weitreichende Rechte, die mit großer Verantwortung einhergehen.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Was viele Menschen nicht wissen: Liegt im Ernstfall keineVorsorgevollmacht vor, können selbst enge Angehörige – wie der Ehepartner oder die eigenen Kinder – nicht automatisch rechtlich für Sie entscheiden. In einer Notsituation, in der Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, übernimmt dann nicht Ihre Familie, sondern das Betreuungsgericht die Verantwortung.

Das Gericht bestellt einen sogenannten rechtlichen Betreuer – dieser kann eine Ihnen unbekannte Person oder ein Berufsbetreuer sein. Diese Betreuungsperson trifft fortan Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung, Ihre Finanzen oder sogar Ihren Aufenthaltsort – und das, ohne dass Sie selbst darauf Einfluss nehmen können.

Fehlt die Vorsorgevollmacht, bedeutet das nicht nur einen Verlust der Selbstbestimmung, sondern kann auch zu emotional belastenden Situationen für Ihre Angehörigen führen. Sie müssen sich mit Behörden auseinandersetzen, Genehmigungen beantragen und Entscheidungen abgeben, die eigentlich in Ihrem persönlichen Interesse liegen sollten – aber rechtlich nicht dürfen.

Gerade in akuten Fällen wie einem Unfall, Schlaganfall oder plötzlichen Krankenhausaufenthalt ist Zeit ein entscheidender Faktor. Eine fehlende Vorsorgevollmacht kann dann zu Verzögerungen führen, die Ihre medizinische und persönliche Versorgung unnötig erschweren.

Deshalb gilt: Wer im Sinne der eigenen Werte handeln und Verantwortung nicht aus der Hand geben möchte, sollte sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen.

Zwei Ehepartner, ein Mann und eine Frau, sitzen an einem hölzernen Schreibtisch und besprechen lächelnd Dokumente zum Thema "Vorsorgevollmacht, was ist das?". Auf dem Tisch liegen ein Laptop, Papiere und ein Smartphone in einer Büroumgebung.

Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Wer sich mit dem Thema Vorsorge beschäftigt, begegnet schnell einer Vielzahl an Begriffen – allen voran der Patientenverfügung und der Betreuungsverfügung. Viele Menschen fragen sich deshalb zu Recht: „Was ist überhaupt die Vorsorgevollmacht, und wie unterscheidet sie sich von den anderen Vorsorgedokumenten?“ Die Antwort ist entscheidend, denn jedes dieser Dokumente hat einen eigenen Zweck – und alle drei ergänzen sich sinnvoll.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, für Sie zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie gilt für rechtliche, finanzielle und gesundheitliche Angelegenheiten – also für nahezu alle Lebensbereiche. Die bevollmächtigte Person kann damit z. B. Verträge unterschreiben, Ärzte beauftragen oder Pflegeentscheidungen treffen. Das Betreuungsgericht wird dadurch meist überflüssig, weil Sie die Verantwortung selbst übertragen haben.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung hingegen richtet sich direkt an Ärzte und medizinisches Personal. Sie halten darin fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen – oder ausdrücklich ablehnen – falls Sie sich nicht mehr äußern können. Die Patientenverfügung ist besonders wichtig in Situationen am Lebensende, etwa bei künstlicher Beatmung, Ernährung oder Wiederbelebung. Sie schafft Sicherheit – sowohl für Angehörige als auch für Ärzte.

Betreuungsverfügung

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder diese nicht mehr wirksam ist, kann das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung anordnen. Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Gericht in einem solchen Fall beauftragen soll – z. B. eine vertraute Person statt eines Berufsbetreuers. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht bleibt das Gericht dabei immer involviert.

Fazit:
Am sinnvollsten ist eine Kombination aus allen drei Dokumenten. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall Ihr Wille respektiert wird, Ihre Interessen geschützt sind und Ihre Angehörigen in einer emotional belastenden Situation klare Leitlinien haben.

Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht?

Wenn Sie sich mit der Frage beschäftigen: „Was ist die Vollmacht und wie setze ich sie um?“, ist der nächste Schritt klar: Die Erstellung dieses wichtigen Dokuments. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Gültigkeit, sondern vor allem darum, Ihre persönlichen Werte und Wünsche verbindlich festzuhalten – für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

1. Schriftlich und klar formulieren

Eine Vorsorgevollmacht sollte unbedingt schriftlich vorliegen. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Bindung. Auch ein handgeschriebener Zettel reicht nicht aus – es braucht ein strukturiertes Dokument, das alle relevanten Punkte abdeckt. Formulare und Vorlagen können helfen, sollten aber immer individuell angepasst werden.

2. Umfang und Inhalt definieren

Legen Sie genau fest, welche Angelegenheiten die bevollmächtigte Person für Sie übernehmen darf: z. B. medizinische Entscheidungen, Vermögensfragen, Vertragsangelegenheiten oder auch die Wohnsituation. Sie können die Vollmacht auch auf bestimmte Bereiche beschränken oder mit Bedingungen versehen.

3. Die richtige Vertrauensperson benennen

Wählen Sie eine Person, der Sie voll und ganz vertrauen. Sie sollte in der Lage sein, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen – auch in schwierigen Situationen. Wichtig ist auch, dass diese Person über Ihre Werte und Wünsche Bescheid weiß und bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen.

4. Notarielle Beurkundung – ja oder nein?

Für die meisten privaten Vorsorgevollmachten ist keine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Empfehlenswert ist sie dennoch, besonders bei umfangreichen Vermögensangelegenheiten oder wenn Grundbesitz betroffen ist. Eine notarielle Bestätigung schafft zusätzliche Sicherheit und schützt vor Zweifeln an der Gültigkeit im Ernstfall.

5. Dokument sicher aufbewahren

Bewahren Sie Ihre Vorsorgevollmacht an einem gut auffindbaren Ort auf – und informieren Sie Ihre Vertrauensperson, wo das Dokument liegt. Eine Kopie sollte der Bevollmächtigte erhalten. Alternativ können Sie die Vollmacht auch im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht bedeutet: Sie übernehmen Verantwortung – für sich selbst und für Ihre Liebsten.

Häufige Fehler – und wie man sie vermeidet

Die Entscheidung, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, ist ein wichtiger Schritt. Doch wie bei jedem sensiblen Thema kann es auch hier zu Fehlern kommen – und die können im Bedarfsfall schwerwiegende Folgen haben. Wer sich fragt: „Worauf muss ich achten?“, sollte vor allem typische Stolperfallen vermeiden.

1. Unklare oder unvollständige Formulierungen

Wenn die Inhalte der Vollmacht nicht klar definiert sind, entstehen im Ernstfall Unsicherheiten. Unpräzise Angaben zu bestimmten Rechten oder Bereichen können dazu führen, dass die bevollmächtigte Person nicht wirksam handeln darf – oder die Vollmacht rechtlich angefochten wird.

Tipp: Verwenden Sie klare, verständliche Sprache und definieren Sie den Umfang der Vollmacht genau.

2. Fehlende Aktualisierung

Einmal erstellt – und dann vergessen? Viele Menschen denken nicht daran, ihre Vorsorgevollmacht zu überarbeiten, wenn sich Lebensumstände ändern. Ein Wohnortwechsel, neue gesetzliche Regelungen oder ein verändertes Verhältnis zur Vertrauensperson sollten zum Anlass genommen werden, das Dokument zu prüfen.

Tipp: Überprüfen Sie Ihre Vorsorgedokumente alle 2–3 Jahre und bei jeder wesentlichen Veränderung im Leben.

3. Keine Information der Bevollmächtigten

Was nützt eine Vorsorgevollmacht, wenn die bevollmächtigte Person nichts davon weiß – oder im Ernstfall nicht weiß, wo sie das Dokument findet? Auch das kommt häufiger vor, als man denkt.

Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Vertrauensperson, klären Sie ihre Bereitschaft und übergeben Sie ihr eine Kopie der Vollmacht.

4. Keine notarielle Absicherung bei komplexen Inhalten

Wenn Vermögenswerte, Immobilien oder umfangreiche Entscheidungen betroffen sind, kann eine einfache schriftliche Vollmacht rechtlich angreifbar sein. In solchen Fällen ist eine notarielle Beurkundung sinnvoll – oder sogar notwendig.

Tipp: Lassen Sie sich bei komplexeren Vollmachten juristisch beraten oder gehen Sie direkt zum Notar.

5. Kein Vertrauen zur bevollmächtigten Person

Manchmal wird die Person „praktisch“ ausgewählt, nicht weil ein echtes Vertrauensverhältnis besteht – sondern weil sie „eh in der Nähe wohnt“ oder „sich mit Papierkram auskennt“. Doch im Ernstfall geht es um weitreichende Entscheidungen über das eigene Leben.

Tipp: Vertrauen ist die wichtigste Grundlage. Wählen Sie mit Herz und Verstand – nicht aus Bequemlichkeit.

Fazit: Vorsorgen heißt Vertrauen

Eine Vorsorgevollmacht ist viel mehr als ein rechtliches Dokument. Sie ist ein Ausdruck von Vertrauen, von gelebter Verantwortung – und ein Geschenk an die Menschen, die uns am Herzen liegen. Wer sich fragt, „Brauch ich eine Vorsorgevollmacht?, erkennt schnell: Es geht nicht nur um Paragraphen oder Formulare. Es geht darum, heute zu regeln, was morgen zählt.

Durch eine gut durchdachte Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle – selbst dann, wenn Sie sie einmal abgeben müssen. Sie bestimmen, wer in Ihrem Namen handelt, welche Entscheidungen getroffen werden dürfen und wie Sie sich Ihr Leben im Ernstfall vorstellen. So bleibt Ihre Selbstbestimmung gewahrt, auch wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können.

Häufig gestellte Fragen zur Vorsorgevollmacht

Wer sollte eine Vorsorgevollmacht erhalten?

Eine Vorsorgevollmacht sollte jemand erhalten, dem Sie voll und ganz vertrauen – etwa ein enger Angehöriger, Ehepartner oder eine langjährige Vertrauensperson. Wichtig ist, dass diese Person im Ernstfall in der Lage ist, Geschäfte und Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu regeln. Die bevollmächtigte Person sollte mit Ihrer Lebenssituation und Ihren Werten vertraut sein und bereit sein, Verantwortung zu übernehmen. Bedenken Sie: Es geht oft um weitreichende Entscheidungen, die über den Tod hinaus eine Rolle spielen können. Je klarer die Bevollmächtigung erfolgt, desto sicherer ist Ihre Vertretung im Notfall.

Ist eine notarielle Beurkundung Pflicht?

Die Form der Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich frei wählbar – sie muss nicht zwingend notariell beurkundet sein. Eine notarielle Beglaubigung wird jedoch empfohlen, wenn umfangreiche Geschäftsbereiche wie Immobilien oder Bankvollmachten betroffen sind. Sie sorgt für zusätzliche Rechtssicherheit und verhindert Zweifel an der Echtheit. In bestimmten Fällen, etwa bei schwerer Behinderung oder eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, kann eine notarielle Verodnung sogar erforderlich sein. Ein Notar gibt Ihnen hierzu individuelle Hinweise.

In welcher Form muss eine Vorsorgevollmacht vorliegen?

Die Form der Vorsorgevollmacht ist entscheidend für ihre Wirksamkeit. Sie muss schriftlich und gut lesbar abgefasst sein – idealerweise mit Datum und Unterschrift. Zwar ist keine bestimmte äußere Form gesetzlich vorgeschrieben, doch bei bestimmten Entscheidungen – etwa rund um Immobilien – ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Unser Hinweis: Verwenden Sie geprüfte Vorlagen oder lassen Sie sich professionell beraten, damit Ihre Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall tatsächlich gültig ist. Nur so wird Ihre Anordnung eindeutig respektiert.

Welche Rolle spielt eine Vorsorgevollmacht bei psychischer Erkrankung oder Behinderung?

Gerade bei psychischer Krankheit oder Behinderung kann eine frühzeitig ausgestellte Vorsorgevollmacht ein wichtiger Schutz sein. Sie verhindert, dass etwas so Persönliches wie Ihre Lebensgestaltung fremdbestimmt wird, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können. Eine gültige Vollmacht stellt sicher, dass Ihre Vertrauensperson Ihre Interessen wahrnimmt – ohne Einschaltung des Gerichts. Wichtig ist, dass die Vorsorgevollmacht erstellt wird, solange die Geschäftsfähigkeit besteht. Hierzu sollte im Zweifel ärztlicher oder juristischer Rat eingeholt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht?

Die Definition der Generalvollmacht unterscheidet sich von der Vorsorgevollmacht vor allem durch ihren Umfang. Eine Generalvollmacht erlaubt umfassende Vertretung in nahezu allen Bereichen – unabhängig vom gesundheitlichen Zustand. Die Vorsorgevollmacht hingegen wird speziell für den Ernstfall erteilt, etwa bei Krankheit, Alter oder wenn Sie nicht mehr in der Lage sind bewusste Entscheidungen zu treffen. Sie ist ein gezieltes Maß zur Absicherung, wenn jemand nicht mehr selbst handeln kann. Unser Hinweis: Wer umfassend vorsorgen möchte, sollte auf eine gut abgestimmte Kombination beider Formen achten.

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